Baumfällung Berlin: Baumpflege, Baumschnitt, Baumfällungen vom Fachbetrieb in Berlin und Brandenburg
Berliner Galabau fällt, pflegt und kontrolliert Bäume in Berlin und im Umland.
Wir klären vorab, ob Ihr Baum unter die Berliner Baumschutzverordnung fällt.
Ist eine Genehmigung nötig, übernehmen wir den Antrag beim Bezirksamt.
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Berliner Galabau fällt, pflegt und kontrolliert Bäume in Berlin und im Umland.
Wir klären vorab, ob Ihr Baum unter die Berliner Baumschutzverordnung fällt.
Ist eine Genehmigung nötig, übernehmen wir den Antrag beim Bezirksamt.
Baumfällung und Baumpflege in Berlin

Berliner Baum musste weichen - Fällungen durch Baumdienst
In Berlin sind alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie Walnuss und Türkischer Baumhasel ab 80 cm Stammumfang geschützt. Alle übrigen Nadelbäume sind genehmigungsfrei.
Vor jeder Fällung steht deshalb die Frage nach dem Schutzstatus.
Wir prüfen das beim Ortstermin und sagen Ihnen, was ohne Genehmigung möglich ist und was nicht.
Wann ein Baum gefällt werden muss
Der häufigste Fällgrund ist die fehlende Standsicherheit.
Auslöser sind Pilzbefall an Stamm und Wurzelanlauf, Trockenschäden oder Stammrisse nach Sturm.
Weitere typische Anlässe: Ein Bauvorhaben greift massiv in den Wurzelbereich ein.
Wurzeln heben Terrassen, Wege oder Einfahrten an. Der Baum beschädigt Leitungen oder Dachrinnen.
Nicht jeder Anlass rechtfertigt eine Fällung. Oft reicht ein fachgerechter Rückschnitt oder eine Kronensicherung.
Beides prüfen wir zuerst.
Unsere Leistungen rund um den Baum
Berliner Galabau deckt das komplette Spektrum ab: Baumfällung, stückweiser Abtrag, Kronenpflege, Totholzentfernung, Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Kronensicherung, Baumkontrolle und Stubbenfräsen.
Ohne Genehmigung erlaubt sind Totholz und beschädigte Äste.
Ebenso das fachgerechte Entfernen von Zweigen bis 15 cm Umfang, wenn sie über die Grundstücksgrenze ragen oder Dach und Fassade beschädigen.
Alles darüber hinaus ist bei geschützten Bäumen genehmigungspflichtig.
Das gilt auch für starken Rückschnitt und für Eingriffe ins Wurzelwerk wie Abgrabungen, Aufschüttungen und Wurzeltrennungen.
Berliner Baumschutzverordnung: Wann Ihr Baum geschützt ist
Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung Berlin vom 11. Januar 1982. Sie knüpft den Schutz an Baumart und Stammumfang.
Geschützte Arten | Schwellenwert |
|---|---|
Alle Laubbäume | Einstämmig: Stammumfang ab 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe. |
80 cm Umfang entsprechen rund 25 cm Durchmesser. 50 cm Umfang entsprechen rund 16 cm Durchmesser. Liegt der Kronenansatz unter 1,30 m, wird direkt darunter gemessen.
Nicht geschützt sind alle übrigen Obstbäume, alle Nadelbäume außer der Waldkiefer sowie Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern.
Der Standort kann den Schutz unabhängig von der Art auslösen: In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, in öffentlichen Grünanlagen, auf Waldflächen und bei Naturdenkmalen gelten strengere Vorschriften als die Baumschutzverordnung. Dort ist auch eine Fichte tabu.
Unabhängig vom Umfang geschützt sind Bäume aus Ersatzpflanzungen nach § 6 BaumSchVO. Ebenso Bäume, die ein Bebauungs- oder Landschaftsplan zum Erhalt vorschreibt.
Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, Grundlage ist das Berliner Klimaanpassungsgesetz vom November 2025. Der Entwurf der Siebenten Änderungsverordnung vom 30. April 2026 senkt die Schutzgrenze auf 70 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; bei Eibe, Rot- und Weißdorn sowie Stechpalme auf 50 cm. Zusätzlich sollen Eibe und Schwarzkiefer unter Schutz gestellt werden. Die öffentliche Auslegung endete am 29. Mai 2026. In Kraft ist die Novelle noch nicht, bis dahin gelten 80 cm in 1,30 m Höhe. Stand: September 2026.

Verkehrssicherheit und Baumschutz
Genehmigung zur Baumfällung in Berlin beantragen
Für jeden geschützten Baum brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Wer ohne Bescheid fällt, riskiert ein Bußgeld und eine nachträgliche Ersatzpflanzung. Berliner Galabau übernimmt die Antragstellung auf Wunsch komplett.
Antrag beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirks
Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirksamts, also die untere Naturschutzbehörde. Jeder der zwölf Berliner Bezirke entscheidet eigenständig.
Zum Antrag gehören in der Regel ein Lageplan, Fotos des Baumes und eine Begründung. Meist folgt ein Ortstermin der Behörde. Den erteilten Bescheid müssen Sie während der Arbeiten auf dem Grundstück bereithalten.
Schutzstatus von Bäumen und Straßenbäumen
Straßenbäume gehören dem Land Berlin beziehungsweise dem Bezirk. Als Anliegerin oder Anlieger dürfen Sie diese Bäume weder selbst fällen noch eine Firma damit beauftragen.
Zuständig ist hier das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks. Grundlage ist das Berliner Straßengesetz, nicht die Baumschutzverordnung. Melden Sie Schäden an Straßenbäumen direkt dort.
Voraussetzungen, Gebühren und Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturmschaden, ist eine Eilentscheidung möglich.
Der Bescheid enthält Auflagen. Geregelt werden der Zeitraum der Maßnahme sowie der ökologische Ausgleich. Für den Bescheid erhebt der Bezirk eine Verwaltungsgebühr, deren Höhe je Bezirk und Fall unterschiedlich ausfällt.
Planen Sie die Fällung deshalb früh. Wer im Januar fällen will, sollte den Antrag im November stellen.
Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung
Nach § 6 BaumSchVO stehen beide Wege gleichberechtigt zur Wahl. Sie entscheiden, ob Sie neue Bäume pflanzen oder eine Abgabe zahlen.
Ausgleichsart | Berechnung |
|---|---|
Ersatzpflanzung | Anzahl richtet sich nach Wüchsigkeit, erreichbarer Lebensdauer, ökologischer Wertigkeit der Baumart und dem Stammumfang. Eine Eiche mit 250 cm Umfang zieht rund fünf Ersatzbäume nach sich. |
Ausgleichsabgabe | Bemisst sich am Wert der rechnerisch ermittelten Ersatzpflanzungen in handelsüblicher Baumschulware. |
Die geforderte Baumschulqualität hängt vom Zustand des gefällten Baumes ab. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme ab 50 cm Umfang.
Bei natürlichen Fällgründen wie Sturmschaden oder Pilzbefall kann die Ausgleichspflicht entfallen. Dokumentieren Sie den Schaden daher vor der Fällung mit Fotos.
Schonzeit vom 1. März bis 30. September
§ 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet vom 1. März bis 30. September das Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung bleiben ganzjährig zulässig.
Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, also im Hausgarten, fallen nicht unter dieses Fristverbot.
Für sie gilt die Baumschutzverordnung.
Auf Brachflächen, Betriebsgeländen und Böschungen greift das Verbot dagegen auch für Einzelbäume, dort ist faktisch nur von Oktober bis Februar zu fällen.
Ganzjährig gilt dagegen § 44 BNatSchG. Bäume mit besetzten Nestern, Brutstätten oder Fledermausquartieren dürfen nicht gefällt werden.
Wir kontrollieren das unmittelbar vor Arbeitsbeginn.
In der Praxis liegt die Fällsaison zwischen Oktober und Februar.
Baumpflege und regelmäßige Gartenpflege laufen dagegen das ganze Jahr.

Baumschnitt auf Privatgrundstücken
Fällverfahren: Seilklettertechnik, Hubsteiger, stückweiser Abtrag
Das Verfahren richtet sich nach dem Platz um den Baum. In Berliner Reihenhaus- und Hinterhoflagen ist die freie Fallrichtung selten gegeben.
Baumfällung in beengter Lage und dichter Bebauung
Bei freier Fallrichtung fällt der Baum in einem Stück. Das ist die schnellste und günstigste Variante.
Fehlt der Platz, wird der Baum stückweise abgetragen. Dafür kommen Seilklettertechnik oder ein Hubsteiger zum Einsatz. Die Kronenteile werden abgeseilt und kontrolliert abgelassen.
Bei sehr großen Bäumen über Gebäuden arbeiten wir mit Kranabtrag. Das kostet mehr, schützt aber Dächer, Leitungen und angrenzende Beläge zuverlässig.
Wurzelstockentfernung durch Stubbenfräsen
Wir fräsen den Stubben 30 bis 40 cm unter die Geländeoberkante. Danach ist die Fläche wieder nutzbar.
Das Fräsgut mischt sich mit Erde und lässt sich einebnen oder abfahren. Auf der freien Fläche können Sie neu pflanzen, Rasen anlegen oder die Fläche pflastern lassen.
Ohne Fräsen bleibt der Stubben jahrelang liegen. Er zieht Pilze an und verhindert jede Neugestaltung an dieser Stelle.
Kosten für Baumfällung und Baumpflege in Berlin

Baumfällungen in Berlin und Brandenburg vorbereiten
Eine Baumfällung in Berlin kostet je nach Größe und Lage zwischen 150 und 2.500 Euro. Den genauen Preis nennen wir erst nach dem Ortstermin.
Preisfaktoren für Baumarbeiten
Den größten Einfluss haben Höhe und Stammdurchmesser. Danach folgt die Zugänglichkeit für Fahrzeuge und Geräte.
Weitere Faktoren: Abstand zu Gebäuden und Leitungen, gewähltes Fällverfahren, Kranbedarf, Menge des Schnittguts und Aufwand für die Fällgenehmigung.
Zwei gleich große Bäume können deshalb sehr unterschiedlich kosten. Entscheidend ist, was um den Baum herum steht.
Marktspannen für Baumfällung und Stubbenfräsen
Leistung | Preisspanne |
|---|---|
Fällung bis ca. 8 m, freie Fallrichtung | 150 bis 400 Euro |
Fällung 8 bis 15 m, teilweise beengt | 400 bis 900 Euro |
Fällung über 15 m, Seilklettertechnik oder Hubsteiger | 900 bis 2.500 Euro |
Stubbenfräsen je Stubben | 80 bis 250 Euro |
Kronenpflege und Totholzentfernung je Baum | 250 bis 700 Euro |
Baumkontrolle mit Dokumentation je Baum | 40 bis 90 Euro |
Stundensatz Baumpflege | 60 bis 90 Euro |
Entsorgung Schnittgut je Kubikmeter | 40 bis 90 Euro |
Die Spannen sind Marktwerte für Berlin. Verbindlich ist allein unser schriftliches Angebot.
Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG
Sie können 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten von der Steuer absetzen. Materialkosten zählen nicht.
Baumarbeiten am selbst genutzten Grundstück gelten als haushaltsnahe Dienstleistung.
Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil.
Zahlen Sie per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Fachgerechte Baumpflege und Baumschnitt
Grundlage jeder Maßnahme ist die ZTV-Baumpflege der FLL. Sie legt fest, wie geschnitten wird und wo die Grenze zur Schädigung verläuft.
Warum Kappung fachlich unzulässig ist
Kappung bedeutet, die Krone pauschal abzusägen, ohne auf ableitende Äste zu schneiden. Die Maßnahme ist fachlich unzulässig.
Die Wunden sind zu groß, um zu überwallen. Pilze dringen ein, der Stamm fault von innen. Schnittwunden über etwa 10 cm Durchmesser schließen sich kaum noch.
Die Neuaustriebe sitzen nur oberflächlich im Restholz. Sie wachsen schnell und brechen bei Sturm leicht aus. Ein gekappter Baum verursacht dauerhaft Folgekosten.
Kronenpflege und Totholzentfernung
Die Kronenpflege entfernt totes, krankes und sich reibendes Holz. Sie ist die Standardmaßnahme zum Erhalt vitaler Bäume.
Totholzentfernung senkt das Risiko herabfallender Äste. Damit erfüllen Sie einen wesentlichen Teil Ihrer Verkehrssicherungspflicht.
Es gilt die Regel: so früh und so klein wie möglich schneiden. Regelmäßige kleine Eingriffe ersparen den späteren großen.
Kronenauslichtung und Kroneneinkürzung
Die Kronenauslichtung nimmt Dichte aus der Krone. Licht und Luft kommen besser durch, die Windlast sinkt.
Die Kroneneinkürzung reduziert Höhe oder seitliche Ausdehnung. Typische Gründe sind zu geringer Abstand zum Haus oder zu Leitungen.
Beide Schnitte erfolgen auf ableitende Äste. Die natürliche Wuchsform bleibt erhalten. Das unterscheidet sie von der Kappung.
Kronensicherung mit Kronensicherungssystemen
Eine Kronensicherung hält Zwiesel und schwache Astanbindungen zusammen. Sie ist oft die Alternative zur Fällung.
Dynamische Systeme lassen dem Baum Bewegung und trainieren das Holz. Statische Systeme fixieren dauerhaft und kommen bei akuten Rissen zum Einsatz.
So bleiben wertvolle Altbäume in Berliner Gärten erhalten. Die Systeme sind regelmäßig zu kontrollieren.
Verkehrssicherungspflicht und Baumkontrolle
Als Grundstückseigentümer haften Sie nach § 823 BGB für Schäden durch Ihre Bäume. Diese Pflicht lässt sich nicht abwählen.
Pflichten für Grundstückseigentümer
Sie müssen Ihre Bäume regelmäßig auf erkennbare Gefahren prüfen. Dazu zählen Totholz, Risse, Pilzfruchtkörper und Schieflagen.
Die Pflicht trifft auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie lässt sich vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen.
Regelkontrolle und Dokumentation
Maßstab ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Sie sieht eine Regelkontrolle vom Boden aus vor, in der Regel einmal jährlich.
Bei älteren oder geschädigten Bäumen kontrollieren wir halbjährlich. Einmal belaubt, einmal unbelaubt. So werden unterschiedliche Schadbilder sichtbar.
Jede Kontrolle wird schriftlich dokumentiert. Ohne Protokoll gelingt der Entlastungsbeweis gegenüber Versicherung und Gericht kaum.
Bei konkretem Verdacht folgt die eingehende Untersuchung. Verfahren sind Schalltomographie, Resistograph und Zugversuch.
Haftung bei Sturmschäden
Nach einem Sturmschaden entfällt Ihre Haftung nur unter zwei Bedingungen. Der Baum wurde regelmäßig kontrolliert. Und es lagen keine erkennbaren Schadsymptome vor.
Beides müssen Sie belegen. Eine lückenlose Dokumentation der Kontrollen und Pflegemaßnahmen ist deshalb bares Geld wert.
Typische Baumarten und Schadbilder in Berlin
Berliner Böden sind überwiegend sandig und nährstoffarm. Sie speichern wenig Wasser. Die Folgen sind Trockenstress, Kronenverlichtung und absterbende Feinwurzeln.
Häufige Baumarten auf Berliner Sandböden
In Berliner Gärten und Straßen dominieren Waldkiefer, Robinie, Spitz- und Bergahorn, Winterlinde, Hänge-Birke, Stiel- und Roteiche sowie Platane.
Diese Arten kommen mit dem Sandboden zurecht. Anfällig bleiben sie trotzdem, vor allem nach mehreren trockenen Sommern.
Bei einer Neupflanzung im Rahmen einer Gartengestaltung wählen wir standortgerechte Arten. Das senkt den Pflegeaufwand dauerhaft.
Rußrindenkrankheit am Ahorn
Die Rußrindenkrankheit (Cryptostroma corticale) befällt vor allem den Bergahorn. Berlin ist stark betroffen.
Erkennbar ist sie an abplatzender Rinde und einem schwarzen, rußartigen Sporenbelag darunter. Die Sporen können beim Menschen eine allergische Alveolitis auslösen.
Bearbeiten Sie einen befallenen Baum niemals selbst. Erforderlich sind Atemschutz und Vollschutzanzug. Trockene Sommer begünstigen den Befall zusätzlich.
Eichenprozessionsspinner und Gesundheitsrisiken
Die Brennhaare der Raupen enthalten Thaumetopoein. Kontakt löst Hautreizungen, Bindehautentzündung und Atembeschwerden aus.
Die aktive Zeit beginnt im Mai. Halten Sie Abstand zu befallenen Eichen und sperren Sie den Bereich ab.
Nester dürfen nicht eigenhändig entfernt werden. Das Absaugen erfolgt durch Fachpersonal mit Schutzausrüstung.
Weitere relevante Schadbilder in Berlin sind Massaria an Platane sowie Brandkrustenpilz und Riesenporling. Die beiden Pilze zerstören Wurzel und Stammfuß und gefährden die Standsicherheit unmittelbar.
Ablauf der Beauftragung
Von der Anfrage bis zur fertigen Fläche sind es vier Schritte. Den ersten übernehmen wir kostenlos.
Vor-Ort-Termin und Beurteilung
Wir begutachten den Baum kostenlos auf Ihrem Grundstück. Geprüft werden Zustand, Standsicherheit, Schadbilder und Stammumfang.
Parallel klären wir die Zufahrt und den Platz für Geräte. Daraus ergibt sich das passende Fällverfahren.
Sie erfahren direkt beim Termin, ob Ihr Baum geschützt ist. Und ob eine Alternative zur Fällung infrage kommt.
Angebot und Unterstützung bei der Genehmigung
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil. So können Sie § 35a EStG direkt nutzen.
Ist eine Genehmigung nötig, stellen wir den Antrag für Sie. Wir bereiten Lageplan, Fotos und Begründung auf und begleiten den Ortstermin der Behörde.
Ausführung und Abtransport des Schnittguts
Wir führen die Arbeiten zum vereinbarten Termin aus. Vor Beginn sichern wir Wege, Beete und angrenzende Flächen ab.
Nach Abschluss transportieren wir das Schnittgut ab und entsorgen es fachgerecht. Auf Wunsch bleibt Ihnen das Stammholz als Brennholz.
Warum Berliner Galabau für Ihre Baumarbeiten
Berliner Galabau ist Ihr kompetenter Partner für Baumfällung und Baumpflege in Berlin und Brandenburg. Wir arbeiten nach ZTV-Baumpflege und FLL-Baumkontrollrichtlinie. Kappungen führen wir grundsätzlich nicht aus.
Sie erhalten alles aus einer Hand: Beurteilung, Antrag beim Bezirksamt, Fällung oder Pflege, Stubbenfräsen und Entsorgung. Sie müssen sich mit keiner Behörde selbst auseinandersetzen.
Jede Baumkontrolle liefern wir schriftlich dokumentiert. Damit haben Sie den Nachweis für Ihre Verkehrssicherungspflicht in der Hand.
Häufige Fragen zu Baumfällung und Baumpflege in Berlin
Die folgenden Fragen erreichen uns am häufigsten. Fehlt Ihre Frage, rufen Sie uns an.
Welche Bäume darf man in Berlin ohne Genehmigung fällen?
Ohne Genehmigung dürfen Sie in Berlin alle Nadelbäume außer der Waldkiefer sowie Obstbäume außer Walnuss und Türkischem Baumhasel fällen. Laubbäume unter 80 cm Stammumfang sind ebenfalls frei. Ausgenommen bleiben Ersatzpflanzungen und Bäume mit Erhaltungsfestsetzung. Stand: September 2026.
Bis zu welchem Durchmesser dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden?
In Berlin liegt die Grenze bei rund 25 cm Stammdurchmesser. Das entspricht 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Darunter ist keine Genehmigung nötig. Berliner Galabau misst den Umfang beim kostenlosen Vor-Ort-Termin nach.
Welche Bäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung?
Nicht geschützt sind in Berlin alle Obstbäume außer Walnuss und Türkischem Baumhasel sowie alle Nadelbäume außer der Waldkiefer. Ebenfalls ausgenommen sind Bäume auf Dachgärten, Terrassen und in Pflanzcontainern. In Schutzgebieten und öffentlichen Grünanlagen gelten dagegen strengere Vorschriften.
Welche Änderungen bringt die neue Baumschutzverordnung in Berlin?
Der Entwurf der Siebenten Änderungsverordnung senkt die Schutzgrenze von 80 auf 70 cm Stammumfang und stellt Eibe und Schwarzkiefer zusätzlich unter Schutz. Bei Eibe, Weißdorn und Stechpalme liegt die Grenze bei 50 cm. In Kraft ist die Novelle im September 2026 nicht.
Wann ist die Fällperiode in Berlin?
In der Praxis liegt die Fällsaison in Berlin zwischen Oktober und Februar. Das Verbot nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September betrifft Hecken und Gehölze, nicht Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. Ganzjährig gilt der Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Bis wann darf man in Berlin Bäume beschneiden?
Starke Rückschnitte an Hecken und Gehölzen sind in Berlin bis zum 28. Februar möglich. Danach greift bis 30. September das Verbot nach § 39 BNatSchG. Schonende Form- und Pflegeschnitte an Bäumen bleiben ganzjährig erlaubt.
Was kostet es, einen 20 Meter hohen Baum zu fällen?
Ein 20 Meter hoher Baum kostet in Berlin meist 900 bis 2.500 Euro. Der Preis hängt von Seilklettertechnik oder Hubsteiger, der Zugänglichkeit und der Entsorgungsmenge ab. Berliner Galabau nennt den Preis nach dem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Wie viel kostet ein Baumpfleger in der Stunde?
Ein Baumpfleger kostet in Berlin 60 bis 90 Euro pro Stunde. Kronenpflege inklusive Totholzentfernung liegt bei 250 bis 700 Euro je Baum. 20 Prozent der Lohnkosten sind nach § 35a EStG absetzbar.
Baumfällung in Berlin anfragen
Fordern Sie Ihre kostenlose Vor-Ort-Einschätzung an. Wir prüfen den Schutzstatus, nennen Ihnen den Preis und sagen Ihnen, wie lange die Genehmigung dauert.
Für die Fällsaison zwischen Oktober und Februar melden Sie sich am besten frühzeitig. Der Antrag beim Bezirksamt braucht vier bis sechs Wochen.
